Charakteristika
der spätrömischen Monarchie
Reformansätze
der Soldatenkaiser aufgreifend, überwanden Diokletian (284-305) und
Konstantin (306-337, Alleinherrscher ab 324) die vorangegangene Krisenzeit
und leiteten eine neue Epoche ein. Dies gilt auch in Bezug auf das Wesen
des römischen Kaisertums. Zum Zweck der Grenzsicherung und der inneren
Stabilisierung hat Diokletian eine Mehrherrschaft aus vier Kaisern geschaffen,
die unter sich das römische Reich in vier Herrschaftsgebiete aufteilten.
Die Zusammensetzung des Kaiserkollegiums beruhte dabei nicht auf dynastischem
Prinzip. Dieses Herrschaftssystem zwei Augusti und zwei
ihnen untergeordnete Caesares wird als Tetrarchie bezeichnet.
Es konnte (bereits seit der zweiten Tetrarchie 306) indes nur mit Mühe
bis 311 aufrechterhalten werden. Dann herrschten nur noch zwei Augusti,
bis schliesslich unter Konstantin das römische Reich eine absolute,
auf dynastischem Prinzip fussende Monarchie wurde (seit 324). Die spätantiken
Kaiser regulierten mit zahlreichen Gesetzen und grenzten sich durch ein
aufwendiges Hofzeremoniell ab, das im Verein mit der religiösen Entrückung
der Herrscher Ausdruck der Distanz zwischen Kaiser und Reichsbevölkerung
in spätrömischer Zeit ist.
Verwaltung
Unter Diokletian
und Konstantin erlebte das römische Reich umfangreiche Wirtschtschafts-
und Verwaltungsreformen. Insbesondere die Organisation des spätantiken
Steuer- und Abgabensystems verlangte nach einem Ausbau der Reichsverwaltung,
der darüber hinaus die Rechtsprechung und Ordnungsmacht auf Provinz-,
Diözesen- und Präfekturenebene oblag. Verteilung der Lasten
und Einzug der Steuern in den Gemeinden lag bei den Kurialen. Zivilverwaltung
und miliärische Kommandogewalt wurden getrennt. Einflussreiche Ämter
am Hof des Kaisers waren auf militärischer Ebene dasjenige des Heermeisters
(magister militum oder equitum), auf ziviler Ebene der Posten
des magister officiorum, des Bürovorstehers. (Fussnote 1)
Die Notitia Dignitatum, ein lateinisches Staatshandbuch aus dem
5. Jahrhundert, gewährt Einblicke in die Organisation des Kaiserhofes,
die Gliederung des Reiches, die Verteilung der Militäreinheiten und
die Aufgaben der Behörden.








